Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.  Zustandekommen/Vertragsgegenstand des Vertrages:

 Vertragsgegenstand ist die im Angebot beschriebene Leistung. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit der Auftragsbestätigung des Kunden mit uns über der laut Angebot angebotenen Leistung zustande. Durch die Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese AGB ausnahmslos an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wir erbringen unsere Dienste ausschließlich auf der Grundlage des Vertrags, der sich aus dem Angebot und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.

 

2.  Honorar/Preis:

 Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung. Mehraufwand durch Änderungen in den Planungsunterlagen ist zu bezahlen. BitCoin (BTC) werden zum aktuellen Tageskurs akzeptiert. Rechnung wird in Euro € ausgestellt.

 

3.  Leistungserfüllung:

Mit Übergabe der Pläne/Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch uns als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und/oder in Druckform.

 

4. Lieferfrist:

Es gilt, sofern vereinbart, die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung des Kunden entstanden sind.

 

5. Zahlung/Fälligkeit

Wenn Abschlagssummen vereinbart sind (Auftragsbestätigung) sind diese nach Rechnungsstellung fällig. Das Entgelt wird nach erbrachter

Leistung durch uns und Rechnungsstellung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, werden neben Mahnkosten in Höhe von € 3,-- Euro,

Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erhoben. Bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung bleiben die von uns erstellten Pläne und Grafiken unser Eigentum.

 

6. Inhalte:

Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Pläne sind vom Auftraggeber zu prüfen. Bei Ausführung von

Bauarbeiten aufgrund unserer Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass Maße grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind,

auch wenn dies auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist.

 

7. Haftungsbeschränkung: 

Der Auftraggeber erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrechte an dem zu realisierendem Projekt zu besitzen und übernimmt die Haftung

für alle Schäden die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Reisinger Reinhard. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Zeichenbüro und dem Kunden

ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Zeichenbüros örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.